Internationaler Tag der Kinderrechte

Internationaler Tag der Kinderrechte

Beschlossen wurde die KRK von der UNO im Jahr 1989. Österreich hat das Übereinkommen am 26. Jänner 1990 unterzeichnet.
 

Wohlergehen des Kindes im Mittelpunkt aller öffentlichen Überlegungen
„Im Artikel 3 der Kinderrechtskonvention wird festgehalten, dass das Wohlergehen des Kindes im Mittelpunkt stehen muss. Ebenso wird darin definiert, dass Kinder ein Recht auf Gleichbehandlung haben und bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss“, erläutert Familienbund-Präsident Vbgm. Bernhard Baier und fragt sich in diesem Zusammenhang:

„Wie kann es sein, dass Österreich es schafft, alle Leistungen wie Pensionen, Gehälter sogar das km-Geld an den Index anzupassen, aber die einzigen Leistungen, die keine Wertanpassung erfahren, jene sind, die den Kinder zugutekommen: die Familienleistungen? War die Aufnahme der Kinderrechte in die österreichische Bundes-Verfassung 2011 eine gesellschaftspolitische Augenauswischerei? Wieso wird dieser dringende Akt der Gleichstellung (ebenfalls in der KRK verankert) nach wie vor von unserer Bundesregierung auf die lange Bank geschoben?

Es kann nicht angehen, dass die einzige Möglichkeit der Budgetfinanzierung eine Ausbeutung der Familien und somit der Kinder ist. Dies sei anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte den Regierungsverhandelnden in’s Stammbuch geschrieben!“, so der Österreichische Familienbundpräsident.
 

Recht auf Elternzeit
Ebenso wird im Artikel 3 der Kinderrechtskonventionen festgehalten: Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige, persönliche und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. Leider geht der Trend in Österreich durch staatliche Vorgaben in eine ganz andere Richtung. Immer mehr wird auf außerhäusliche Betreuung gedrängt, egal wie es Kindern dabei geht.

„Kinder brauchen, um gesund aufzuwachsen, Beständigkeit bei ihren Bezugspersonen. Keine öffentliche oder private Kinderbetreuung, so gut sie auch sein mag, kann diese ersetzen. Kinder brauchen Elternzeit. Kinder brauchen Ruhe, Zuwendung und Aufmerksamkeit“, erklärt OÖ Familienbund-Landesobmann LAbg. Mag. Thomas Stelzer.

„Wo Unterstützung notwendig ist, hilft der Familienbund mit Elternbildung und niederschwelligen Angeboten. Unsere Familienbundzentren und Beratungsstellen sind eine wichtige Anlaufstelle für Familien. Eltern wie Kinder haben ein Grundbedürfnis miteinander Zeit zu verbringen. Diesem muss in allen Überlegungen zu Kinderbetreuungseinrichtungen und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen werden, im Sinne der Kinderrechtskonvention“, so Stelzer.