Kinderrechtekonvention

Kinderrechtekonvention

Wien/St. Pölten (OTS) - Der Österreichische Familienbund begrüßt den Ministerratsbeschluss, die Vorbehalte gegen die Artikel 13, 15 und 17 der UN Kinderrechtekonvention zurückzuziehen. Diese Artikel beinhalten die Meinungsfreiheit des Kindes sowie die Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
 

"Der Familienbund hat von Anfang an gegen diese Vorbehalte Einspruch erhoben. Endlich sind sie Geschichte", freut sich Familienbundpräsident Vbgm. Mag. Bernhard Baier. "Wir treten seit Jahrzehnten für die Wahrung der Rechte von Kindern und Familien ein. Kinder und Jugendliche brauchen den Schutz der Gesellschaft. Familien müssen sich darauf verlassen können, dass sie von der Gesellschaft und der Politik unterstützt werden. Denn das eine bedingt das andere."
 

"Eltern wollen das Beste für ihre Kinder. Oft ist es mangelndes Wissen über die Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen, sowie Missverständnisse und Überforderungen, die zu Störungen in der Eltern-Kind-Beziehung führen", so Baier weiter, der in diesem Zusammenhang eine Aufnahme von Elternbildung in den Mutter Kind-Pass einfordert: "Wenn Eltern bereits im frühesten Kindheitsstadium ihrer Kinder erfahren, dass Herausforderungen zum Alltag im Elterndasein gehören, Schwierigkeiten oder Überforderung kein Scheitern darstellen und es Lösungen gibt, werden sie auch später leichter Hilfe annehmen können und diese höchstwahrscheinlich auch aktiv suchen!"
 

Österreich hat eine Vorreiterrolle, was Gewaltfreiheit bei der Erziehung betrifft. "Darauf können wir stolz sein. Wir sollten uns dessen bewusst sein, dass Kinder und Jugendliche in Österreich jedoch sehr oft nur "geduldet" sind. Wir wollen arbeitswillige, selbstbewusste junge Erwachsene. Auf dem Weg dahin soll man sie aber weder sehen noch hören. Hier muss noch sehr, sehr viel Bewusstsein geschaffen werden", so Baier abschließend.


Rückfragehinweis:
Österreichischer Familienbund
Marietheres van Veen
Pressesprecherin
Tel.: ++43 664/200 90 57
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