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Welttag der Kinderrechte - 20. November
In der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, ist festgeschrieben, dass Kinder ein Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause haben. Das muss auch in der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Mittelpunkt stehen.
„Der Familienbund plädiert immer wieder auf die für Familien zufriedenstellende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Kindeswohl muss dabei an erster Stelle stehen“, erklärt Familienbund-Präsident, LAbg. Mag. Bernhard Baier, selbst Vater von vier Kindern. „Wir sind im Dialog mit Industrie und Wirtschaft wie dieses Kinderrecht auch tatsächlich umgesetzt werden kann.“ Studien belegen, dass die Vorbildwirkung von Unternehmen, die Unternehmenskultur, vorrangig entscheidend dafür ist, wie Familie und Beruf gelebt werden. Eltern muss ermöglicht werden, sich Zeit für ihre Kinder zu nehmen, wenn diese mehr Aufmerksamkeit, besondere Zuwendung und Hilfe brauchen. Betreffend Karenz gibt es noch viele Verbesserungsmöglichkeiten, wie z.B. einer zeitlich flexibleren Aufteilung der Karenz, einer Krisenkarenz oder auch die Möglichkeit von Großelternkarenz.
Diesem Themenkreis wird der Österreichische Familienbund im nächsten Jahr besondere Aufmerksamkeit schenken. „Die Zeit, die Eltern in Erziehungsarbeit investieren, kommt dem Staat und dem System als Vielfaches zurück. Der alleinige Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen reicht nicht. Die Wahlfreiheit für Eltern, ihr Familienleben im Sinne des Kindeswohles gestalten zu können“, so Bernhard Baier abschließend.
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