Kinder brauchen beide Elternteile!
Die Besuchsbegleitung bietet die Möglichkeit, dass minderjährige Kinder trotz Trennung, regelmäßig Kontakt zu dem besuchsberechtigten Elternteil haben. Im Beisein einer fachlich qualifizierten Besuchsbegleitung können die Kinder in geschützter und kindgerechter Atmosphäre Zeit mit der besuchsberechtigten Person verbringen. Die Besuchsbegleitung unterliegt der Verschwiegenheit, mit Ausnahme der Berichtspflicht gegenüber dem Gericht.