Eltern ein Leben lang!
Eltern von minderjährigen Kindern müssen im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung bei einer qualifizierten Einrichtung in Anspruch nehmen. Das soll sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Kinder gewahrt bleiben. Ohne eine Elternberatung §95 ist es nicht möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Eltern gegenüber dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung nachzuweisen.
Die Elternberatung §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz kann entweder als Einzelberatung, als Elternpaarberatung oder als Vortragsabend in einer Gruppe absolviert werden.
Sowohl die Einzelberatung als auch der Besuch eines Vortrages dienen als Nachweis gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz.
Unser Angebot
Sie können bei unseren Familienberatungsstellen einen individuellen Termin vereinbaren.
Kosten
35€ pro Person in der Gruppe
35€ pro Stunde und Person bei Elternpaarberatung
70€ pro Stunde bei Einzelberatung
Nur Barzahlung möglich – Elternbildungsgutscheine können nur bei den Vorträgen eingelöst werden. Eine Anmeldung ist notwendig!