Familienrecht Neu

Familienrecht Neu

„Bei Trennungen oder Streitigkeiten zwischen Eltern muss sichergestellt werden, dass glückliches Kindsein garantiert bleibt. Das Kindeswohl steht seit jeher im Mittelpunkt der Arbeit des Familienbundes und wurde jetzt auch gesetzlich verankert. Bei jeder behördlichen Entscheidung über die Obsorge hat das Kindeswohl, wie etwa die Versorgung oder die Meinung des Kindes, oberste Priorität. Eine langjährige Forderung des Familienbundes, die nun Rechtsgültigkeit hat“, begrüßt OÖ Familienbund-Landesobmann LAbg. Mag. Thomas Stelzer die Novelle.

 

Einen weiteren bedeutenden Schritt sieht Stelzer in der Stärkung des gemeinsamen Obsorgerechtes: „Können sich Eltern nicht einigen und ein Teil möchte die alleinige Obsorge, kann das Gericht ab sofort trotzdem für die gemeinsame Obsorge entscheiden, außer es sprechen wichtige Gründe aus der Sicht des Kindeswohls dagegen. In einer sechsmonatigen ‚Abkühlungsphase‘ lebt das Kind bei einem Elternteil, hat aber auch Kontakt zum Zweiten. Ein Mediator oder Familienberater kann in dieser Zeit gerichtlich angeordnet werden. Nach der verlängerbaren Beobachtungsphase wird entschieden. Zudem können jetzt auch uneheliche Väter die gemeinsame Obsorge beantragen. Das ist ein wichtiges Recht in einer modernen Gesellschaft mit wandelnden Familienstrukturen.“

 

Das Besuchsrecht, dessen Umsetzung in der Vergangenheit nur sehr langsam und schwer durchsetzbar war, wird ebenfalls gefestigt. Eine Vollstreckung ist jetzt auch gegen den unwilligen Elternteil möglich, jedoch nur, wenn das Kindeswohl gewährleistet bleibt. „Auch das halten wir für wesentlich, da Kinder ein Recht auf eine Mama und einen Papa haben. Wir dürfen bei der ganzen Debatte nie vergessen, um wen es eigentlich geht und wer unter Trennungen am meisten leidet – nicht die Erwachsenen sondern die Kinder“, so Stelzer.

 

Bildnachweis: Honorarfrei. OÖ Familienbund.