OÖ FAMILIENBUND: HOLEN SIE SICH IHR GELD ZURÜCK!

OÖ FAMILIENBUND: HOLEN SIE SICH IHR GELD ZURÜCK!

Der Umfang der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wurde im Sommer 2011 wesentlich erweitert. Alle unmittelbaren Betreuungskosten für Aktivitäten, wie z.B. Schwimmkurse, Spielgruppen und andere kreative und sportliche Betreuungsaktivitäten an Nachmittagen können über die Arbeitnehmerveranlagung steuerlich abgesetzt werden. Vorraussetzung dafür ist, dass die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt, was beim OÖ Familienbund in der Regel der Fall ist. Für die Ferienbetreuung, wie beispielsweise für Ferienlager, können sämtliche Kosten, auch jene für z.B. Unterkunft und Verpflegung, berücksichtigt werden. Zudem können die bisher nicht berücksichtigten Kosten, wie etwa Verpflegungs- und Bastelbeiträge, rückwirkend ab 1. Jänner 2009 im Rahmen einer nachträglichen, weiteren Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1 und Beilage L
1k) durchgeführt werden. Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte direkt das Bundesministerium für Finanzen (www.bmf.gv.at) Private Kinderbetreuungskosten, wie z.B. durch Babysitter, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist auch hier eine dementsprechende, anerkannte Ausbildung der Betreuungsperson, wie etwa der Babysitterkurs des OÖ Familienbundes.

„Die Erweiterung bei der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten ist ein weiterer wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien. Es freut uns, dass unsere Forderungen bis auf Bundesebene durchdringen und dass wir wieder ein Stück weit dazu beitragen konnten unsere Gesellschaft familienfreundlicher zu gestalten“, sagt OÖ Familienbund-Landesobmann LAbg.
Mag. Thomas Stelzer.