Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung

Familien wird die Betreuung erleichtert und Arbeitgebende erhalten die Kosten zu 100 Prozent ersetzt

 

Wien/St.Pölten (OTS) - Der Bund übernimmt rückwirkend ab dem 1.11.2020 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 zu 100 % die Kosten, wenn Eltern aufgrund steigernder Infektionszahlen vermehrt zu Hause betreuen müssen. "Das stellt eine große Erleichterung für Eltern und auch Arbeitgebende dar“, begrüßt Familienbund-Präsident Mag. Bernhard Baier den heute im Nationalrat eingebrachten Initiativantrag. "Es gilt ab sofort der Rechtsanspruch. Das Einverständnis des Arbeitgebenden ist damit nicht mehr notwendig. Die Sonderbetreuungszeit wird von drei auf vier Wochen ausgeweitet“, berichtet Baier.

 

Diese Ausweitung der Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern oder von zu Pflegenden hilft Familien, die in dieser herausfordernden Zeit durch Corona oft an ihre Grenzen kommen, freut sich der Familienbundpräsident.

 

Hier finden Sie alle Infos des Bundesministeriums zur Sonderbetreuungszeit.

 

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