Kinderbetreuungskosten als bares Geld zurückholen

Kinderbetreuungskosten als bares Geld zurückholen

Wussten Sie, dass auch Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 Euro für jedes Kind bis zum 10. Geburtstag pro Jahr abzugsfähig sind? Der Staat reserviert dafür fast 170 Millionen Euro und nur ein Bruchteil wird in Anspruch genommen.
 

„Seit 1.1.2009 können Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Sie mindern die Steuerbemessungsgrundlage und man bekommt mehr Geld vom Finanzamt zurück. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Kinderbetreuung durch qualifiziertes Personal erfolgte“, sagt OÖ Familienbund-Landesobmann LAbg. Mag. Thomas Stelzer.

Eine entsprechende Qualifikation können sich Interessierte u.a. bei den Babysitterkursen des OÖ Familienbundes aneignen. „Nicht nur, dass man hier viel Interessantes über die kindliche Entwicklung und die Erste Hilfe bei Kleinkindern lernt; nach dem Kurs wird die Kinderbetreuung durch beispielsweise die eigenen Großeltern auch bares Geld wert“, so Stelzer.
 

Die nächsten beiden Termine für die eintägigen, achtstündigen Babysitterkurse sind:
Wels, Sa. 9. Feb.: Familienbundzentrum Wels, Traungasse 16, Beginn 8:30
Freistadt, Sa. 16. Feb.: Bundesgymnasium, Zemannstraße 4, Beginn 8:30
 

Der Kurs kostet inkl. Schulungsunterlagen und kleiner Jause, 79,- Euro.
Details und Anmeldung unter 0732/60306012
familienservicebuero@ooe.familienbund.at 

www.ooe.familienbund.at


Bildnachweis: Honorarfrei. Yuri Arcurs/Shutterstock.com


Rückfragen unter:
Markus Aspalter
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | OÖ Familienbund
0732 / 60 30 60 18
presse@ooe.familienbund.at