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Beim Besuch des Informationsabends
können Elternbildungsgutscheine des Landes OÖ eingelöst werden.
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Eltern ein Leben lang!
Eltern von minderjährigen Kindern müssen im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung bei einer qualifizierten Einrichtung in Anspruch nehmen. Das soll sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Kinder gewahrt bleiben. Ohne eine derartige Beratung ist es nicht möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Eltern gegenüber dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung nachzuweisen.
Sowohl die Einzelberatung als auch der Besuch eines Vortrages dienen als Nachweis gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz.
Angebot
Sie können bei unseren Familienberatungsstellen einen individuellen Termin vereinbaren
(Kosten: € 70 pro Stunde)
Die Familienberatungsstellen in Linz und Eferding bieten zusätzlich auch wieder Vortragsabende an.
(Kosten € 35 pro Teilnehmer - Elternbildungs-Gutscheine können eingelöst werden).
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Familienberatung Linz
Vortragsabende 2024
jeweils Mi von 18.00 bis 20.00 Uhr
- 10. Jänner
- 7. Februar
- 6. März
- 3. April
- 8. Mai
- 5. Juni
- 3. Juli
- 11. September
- 2. Oktober
- 6. November
- 4. Dezember
Kontakt:
Familienberatungsstelle Linz
Rosenauerstraße 2, 4040 Linz
familienberatung.linz@ooe.familienbund.at
Download Folder
verpflichtende Elternberatung Linz
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Familienberatung Eferding
Vortragsabende 2024
jeweils Do von 18.00 bis 20.00 Uhr
- 4. Jänner
- 8. Februar
- 7. März
- 4. April
- 2. Mai
- 6. Juni
- 4. Juli
- 1. August
- 5. September
- 3. Oktober
- 7. November
- 5. Dezember
Kontakt:
Familienberatungsstelle Eferding
Starhembergstraße 7, 4070 Eferding
0664 / 88 28 22 09
familienberatung.eferding@ooe.familienbund.at
Download Folder
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Familienberatung Pregarten
Kontakt:
Familienberatungsstelle Pregarten
Tragweiner Straße 29
4230 Pregarten
familienberatung.pregarten@ooe.familienbund.at