Der OÖ Familienbund unterstützt Familien

Miteinander reden hilft Ihrem Kind.

Ihre Kinder werden es Ihnen danken!

 

Nach § 107 Abs. 3 Außerstreitgesetz hat das Gericht in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren zur Sicherung des Kindeswohls erforderliche Maßnahmen anzuordnen.

Eine diesbezügliche Möglichkeit ist der verpflichtende Besuch einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung. Aus Erfahrung wissen wir, dass es oft sehr schwierig ist, die Paarebene von der Elternebene zu trennen. Die daraus resultierenden Probleme in der Kommunikation und im Verhalten zwischen Ihnen als Eltern kann sich in der Folge auf das Wohlbefinden Ihres/r Kindes/er auswirken. Ziel ist es, die Elternebene im Sinne Ihres/r gemeinsamen Kindes/er zu stärken.

 

Für eine vom Gericht angeordnete Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung sind € 70 pro Stunde zu leisten.