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Unterstützung für Jungfamilien 2021
Kinderbetreuungsgeld kann an das Einkommen 2019 angepasst werden
(Wien/St.Pölten/OTS) - Viele Eltern sind in Kurzarbeit. Das bedeutet weniger Einkommen. Ein Einkommen, das eigentlich als Grundlage für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld herangezogen würde. Damit würde ein großer finanzieller Nachteil entstehen, der durch die neue Regelung abgewendet wird“, freut sich der Familienbund-Präsident Mag. Bernhard Baier. Eltern, die im Jahr 2021 ihr Kind erwarten, werden durch Corona-bedingte Einkommenseinbußen 2020 2021 keine negativen finanziellen Auswirkungen auf das Kinderbetreuungsgeld haben.
"Für Geburten im Jahr 2021 kann eine Berechnung des Kinderbetreuungsgelds anhand des Einkommenssteuerbescheides oder des Einkommensnachweises 2019, wenn das Einkommen in diesem Jahr höher ausfiel als 2020, herangezogen werden. Für diese Initiative der Familienministerin werden 5,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, führt Baier aus, der sich ausdrücklich bei Familienministerin Christine Aschbacher für diese Umsicht und Voraussicht bedankt: "Familien sind in jeder Hinsicht in dieser Krise gefordert. Jungfamilien hier die Möglichkeit zu geben finanzielle Einbußen abzufedern, ist ein guter und wichtiger Schritt!“
Rückfragehinweis:
Österreichischer Familienbund
Marietheres van Veen
Pressesprecherin
++43 664 3824285
presse@familienbund.at
www.familienbund.at
Bildnachweis: DGLimages/Shutterstock.com
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